Wir haben nachgefragt!
Derzeitiger Sachstand zur weiteren Reaktivierung des Flurstückes 77/4 am Sportpark 11.
Anfrage an die Verwaltung im öffentlichen Teil des Kreistages am 20.02.2025 mit der Bitte um Beantwortung der Fragen.
- Wie gestalten sich die Abbrucharbeiten der Eissporthalle und die Räumung des Grundstückes? Wann werden die noch herausragenden Pfahlgründungen restlos entfernt?
Antwort der Verwaltung:
Die Eissporthalle wurde planmäßig zurückgebaut. Restarbeiten (ca. 15 lfd. m. Entwässerungsleitungen und -schächte sowie ein Restfundament) können erst nach Verlegung eines Stromkabels des Netzbetreibers (NVB) erfolgen, um die Stromversorgung von benachbarten Liegenschaften und Gewerbeeinheiten nicht zu gefährden. Das Kabel ist Bestandteil des Nordhorner Stromnetzes. Die Verlegung ist aufwändig. Die Verwaltung wurde noch nicht abschließend darüber informiert, wann die NVB die Arbeiten durchführen werden.
Der verbliebene Bauschutt wird vor Ort durch das beauftragte Abbruchunternehmen gebrochen und abgefahren. Diese Arbeiten sollen spätestens in der 10. KW abgeschlossen sein.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht klar, ob die Betonpfähle zur Stabilisierung des potenziellen Baufeldes im Boden verbleiben sollen. Die Investoren klären dies mit ihren Bauingenieuren. Für den Fall des Verbleibs würden die Pfähle auf einer noch vorzugebenden Tiefe gekappt und ihre Position kartiert. Mit einer Entscheidung wird Anfang März 2025 gerechnet.
Nach derzeitigem Stand werden die angebotenen Rückbaukosten eingehalten.
- Bis wann ist das baulastfreie, komplett geräumte Grundstück fertiggestellt?
Antwort der Verwaltung:
Siehe Antwort unter Frage 1. Nach derzeitigem Stand werden die Arbeiten im März 2025 abgeschlossen.
- Wie weit sind die Verhandlungen mit den Investoren des angedachten Family Entertaiment Center?
Antwort der Verwaltung:
Der Entwurf des Kaufvertrages liegt der Investorengruppe vor. Zu den Vertragsverhandlungen wird in der schriftlichen, nichtöffentlichen Beantwortung Stellung genommen.
- Ist die Rechtsform der Investorengruppen geklärt? Ist der Kaufvertrag mit den konkretisierten Bauverpflichtungen und den Sanktionen für den Fall der Nichterfüllung unterzeichnet worden?
Antwort der Verwaltung:
Die Investoren haben auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Gründung einer GmbH vorgesehen ist.
Der Kaufvertrag ist daher auch noch nicht unterschrieben. Der Entwurf enthält konkretisierte Bauverpflichtungen und Sanktionsvereinbarungen.
- Wenn noch Klärungsbedarf bzgl. des Bauantrages bzw. der baurechtlichen Grundlagen bestehen – sind hier Gespräche mit der Stadt Nordhorn angedacht, um etwaige Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen?
Antwort der Verwaltung:
Der LGB befindet sich mit der Stadt Nordhorn in der Sache im Austausch. Herrin des B-Planverfahrens ist die Stadt Nordhorn.
Die bauordnungsrechtlichen Fragen sind grundsächlich zwischen der Stadt Nordhorn und den Investoren zu klären.
Aktuell sind dem LGB keine Probleme bekannt, die gemeinsame Gespräche erforderlich machen. Sofern die Stadt Nordhorn oder die Investoren gemeinsame Gespräche als zielführend betrachten, wird der LGB selbstverständlich daran teilnehmen.
- Wer ist nun am Zuge? – Nicht, dass hier wirklich noch Grass über die Sache wächst!
Antwort der Verwaltung:
Die Investoren müssen mit der Stadt Nordhorn die Umsetzbarkeit ihres Bauvorhabens abschließend klären und die dazu erforderlichen Genehmigungsverfahren anstoßen.
Parallel zur Klärung der baurechtlichen Verfahren zwischen Investorengruppe und der Stadt Nordhorn erfolgt aktuell eine Fördermittelberatung für die Investorengruppe durch die Wirtschaftsförderung des Landkreises.