Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf TOP 16 -Sachstand geförderter Breitbandausbau- aus dem VA vom 09.12.2020 beantragt die IPG, dass die Verwaltung den Sachstand für die Glasfaserversorgung an den Nordhorner Grund- und Oberschulen im Schulausschuss und im Rat darstellt.

Hierfür soll zeitnah von allen in Nordhorn tätigen Anbietern von Glasfasernetzen (Telekom, EWE, TELTA, Grafschafter Breitband, etc.) ein Angebot einholt werden, aus denen ermittelt werden kann, zu welchen Zeitpunkt und zu welchen Konditionen ein kurzfristiger Anschluss der Nordhorner Schulen an das Glasfasernetz möglich ist. (Verbindliche Angaben zu: Anschlusstermin, Anschlussgrundkosten, laufende Kosten etc.) Mithilfe einer tabellarischen Zusammenstellung soll der Rat in die Lage versetzt werden, eine Entscheidung darüber zu treffen, wann und mit welchen Kosten verbunden, die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Nordhorn, an das Glasfasernetz angeschlossen werden.    

Begründung:
Nach der bundespolitischen Zielsetzung  und dem Masterplan des Landes Niedersachsen zur Digitalisierung soll ganz Deutschland flächendeckend bis 2025 über ein Gigabit-Netz versorgt werden.

Die Schulen mit einer erhöhten Priorität sollen bis 2021 gigabitfähig sein.

Der Bund und das Land haben hier ganz klare Breitbandziele formuliert.

Mit einem Ausbau des Glasfasernetzes von derzeit 3% ist Nordhorn im Vergleich zu anderen Städten im näheren Umfeld weit abgeschlagen. (Meppen 76% / Twist 70% / Bad Bentheim 49% / Wietmarschen 47% / Neuenhaus 26% / Lingen 14%)

Quelle: www.internetanbieter.de/staedte/dsl-in-nordhorn/

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Heiduczek
Fraktionssprecher der IPG-Stadtratsfraktion

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