Die Initiative Pro Grafschaft hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie die Bebauung nach dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 159-Stadtkern ablehnt. Daher begrüßen wir ausdrücklich den Beschluss der Stadt Nordhorn, eben diesen Bebauungsplan wieder aufzuheben. Durch den Entzug der Genehmigung zur Änderung des Bebauungsplanes tritt der alte Bebauungsplan wieder in Kraft. Das bedeutet, dass hier weiterhin das Grundstück bebaut werden darf. Halt nur im Umfang der alten, bestehenden Rahmenbedingungen.

Dass nun etliche, natürlich anonyme Kommentare, in den sozialen Medien von Selbstjustiz oder Willkür der Stadt Nordhorn sprechen, weil diese einen Bebauungsplan wieder einzieht, ist Unsinn und reine Polemik. Die Schuld an diesem „Fiasko“ tragen die Bauherren, die scheinbar weder die Zeit noch den Willen hatten, die Unterzeichnung der Verträge abzuwarten und mit der Abholzung Fakten schaffen wollten. Dass ihnen das Schaffen dieser Fakten nun vor die Füße fällt und sie im vollen Umfang mit den Konsequenzen leben müssen, halten wir für richtig und gerecht.

Pacta sunt servanda.  – Verträge sind einzuhalten.
Es geht nicht an, dass Beschlüsse des demokratisch gewählten Stadtrates gezielt missachtet und unterwandert werden. Verwaltung und Rat haben streng auf die Einhaltung von Regeln in unserer Stadt zu achten.

Bei allen Widrigkeiten, die diesen Vorgang bisher begleitet haben, sehen wir in der derzeitigen Situation aber keinen Anlass zur Freude. Wir haben den Mehrheitsbeschluss im Oktober zwar zähneknirschend akzeptiert, sind aber mit der jetzigen Situation nicht zufrieden. 
Denn selbst eine Aufhebung des geänderten Bebauungsplanes bringt der Stadt Nordhorn die Bäume nicht zurück!
Deshalb muss nach dieser Entscheidung im SEA und im VA zeitnah darüber entschieden werden, wie nun in Bezug auf die widerrechtlich zerstörten Baumstrukturen am Ufer der Vechte verfahren werden soll. Eine Entnahme der Wurzelstümpfe hat nur eine Auswaschung der Uferbereiche zur Folge. Der Uferbereich der Vechte sollte auf Kosten des Verursachers so gesichert werden, dass eine langfristige Nutzung gewährleistet bleibt.