Dünnes Eis!
Die Gruppe „grüne CDU“ und die Verwaltung bewegen sich auf ganz dünnem Eis.
Und sie wissen es auch!
Sie wissen, dass ihr Konstrukt aus Satzungsänderung und neuem Stimmzettel zum Bürgerentscheid nicht tragfähig ist.
Warum sonst hat die Verwaltung nach ein „klein wenig Gegenwind“ aus den Sozialen Medien den Beschlussvorschlag von der Tagesordnung genommen und sich Rat im Innenministerium geholt.
Auch die Rechtfertigungen zum neuen Bürgerentscheid erscheinen recht fadenscheinig. Zum einen wird von Seiten der „grünen CDU“ immer wieder betont, dass eine Vergleichbarkeit der Bürgerentscheide angestrebt wird. Deshalb soll nach deren Willen der zweite Bürgerentscheid auch nur als Briefwahl stattfinden. Eine ziemlich dürftige Argumentation, wenn man sich einmal anschaut, was von dem ersten Bürgerentscheid im Vorschlag zum neuen Bürgerentscheid noch übriggeblieben ist.
Eine Vergleichbarkeit der Entscheide ist in keiner Weise mehr vorhanden. Der neue, von der „grünen CDU“ geforderte Bürgerentscheid hat nichts mehr mit dem Anliegen zum ersten Entscheid zu tun. Dann sollte man auch so konsequent sein und eine reguläre Urnenwahl zulassen.
Zum einen wird die Aussage des ersten Bürgerentscheides in der Fragestellung negiert, was durchaus zu Verwirrung beitragen kann, und zum anderen wird behauptet, dass bei entsprechender Abstimmung der erste Bürgerentscheid bestehen bleibt – und eine neue Eissporthalle errichtet wird. Im ersten Bürgerentscheid war aber nie die Rede von einem Neubau für 18 Mio. Euro. Hier wurde über eine schnellstmögliche Sanierung der Halle abgestimmt.
Das Neue Jahr ist angebrochen und „still ruht der See“.
Ist hier Unvermögen der Verwaltung oder Zeitschinden Kalkül? – Die Uhr tickt!
Der erste Bürgerentscheid wurde am 21. März 2021 abgeschlossen und hat somit bis zum 21. März dieses Jahres Gültigkeit.
Vor diesem Termin tagt der nicht öffentliche Kreisausschuss nur noch am 19.01.23 und am 02.02.23.
Die erste Kreistagssitzung, in der öffentlich über die weitere Vorgehensweise einschließlich Satzungsänderung und Wortlaut des neuen Entscheides diskutiert werden kann, findet erst am 09.02.2023 statt.
Bei der im Laufe der letzten Jahre festgestellten Entscheidungs- und Verwaltungsgeschwindigkeit von CDU/Grüne und Verwaltung ist uns nicht ersichtlich, wie innerhalb der Zweijahresfrist ein zweiter Bürgerentscheid stattfinden kann.
Da zeigen sich doch viele Fragen.
- Was also will die Verwaltung und die Führungsspitze der Gruppe CDU/Grüne?
- Hat die „grüne CDU“ mit der Verwaltung schon alles „glatt gezogen“ und lässt den Kreistag im Februar nur noch pro forma abstimmen?
- Spielen sie auf Zeit und wollen den geltenden Bürgerentscheid innerhalb der zwei Jahre nun doch nicht mehr abändern oder aufheben?
- Was sind die rechtlichen Schritte / Möglichkeiten ab dem 22. März 2023?
- Muss die Eissporthalle dann nach dem Wortlaut des ersten Bürgerentscheids saniert werden?
- Ist dann der vom Kreistag beschlossene Neubau der Eissporthalle auszuführen?
- Kann der Kreistag einfach den Abriss der Eissporthalle beschließen?
- Traut sich der Kreistag eine Entscheidung zu treffen, die laut Bürgerentscheid 74% der zur Wahl gegangenen Bürger abgelehnt haben?
- Muss / soll / will der Kreistag seiner politischen Verantwortung gerecht werden und das leidige Thema Eissporthalle endlich abschließen? – Dann aber mit allen Konsequenzen, die die gewählten Entscheidungsträger dann auch zu verantworten haben!
Das sind Fragen, die beispielsweise die „Grafschafter Nachrichten“ investigativ behandeln und die Grafschafter Verwaltung zeitnah klären und auch öffentlich kommunizieren sollten.