Eissporthalle – Die Kuh ist noch nicht vom Eis!

Im März 2021 waren ca.113.000 Grafschafter/innen aufgerufen, über die Eissporthalle zu entscheiden.             
Etwa 63600 Wähler/innen zeigten kein Interesse an der Wahl, aber ca.49.400 Bürger/innen sind wählen gegangen. Bei einem Prozentsatz von 74,22 % der abgegebenen, positiven Stimmen waren somit insgesamt ca. 1/3 aller wahlberechtigten Grafschafter Bürger/innen für den Erhalt der Eissporthalle.

Diesem eindeutigen Votum haben sich Politik und Verwaltung zeitnah zu stellen.

Natürlich ist die Sanierung der Eissporthalle und der Erhalt des Eissports in der Grafschaft das primäre Thema dieser nun wieder aufgekommenen Diskussion. Aber ein anderer Aspekt springt immer mehr in den Vordergrund. Wie ist unser Demokratieverständnis? Kann ein Bürgerentscheid, der letztendlich nur initiiert worden ist, weil die Politik und die Verwaltung nicht bereit waren, eine Einigung zu finden bzw. sich zu einer Entscheidung durchzuringen, einfach ignoriert, wiederholt oder neu ausgelegt werden? Das Vertrauen der Bürger/innen in die Verwaltung und die Politik, egal ob sie dafür oder dagegen waren, ist erschüttert. Was sollen sie wem, zu welchem Zeitpunkt, noch glauben?

Geht man dem Sachverhalt, dass eine Mehrheit der Grafschafter Bürger die Sanierung der Eissporthalle und den Erhalt des Eissports befürwortet hat, von der Sachebene an und lässt sich nicht von seinen Gefühlen leiten, würde ein Techniker für den Neubau einer Eissporthalle plädieren. Immer unter dem Vorbehalt, dass die rechtliche Situation eindeutig geklärt ist und die Möglichkeit eines Einspruchs, von welcher Seite auch immer, bzgl. des Neubaus an der gleichen Stelle ausgeschlossen werden kann. Hier sind bei einem Neubau deutlich mehr Faktoren zu berücksichtigen als bei einer Sanierung in vorhandener Kubatur. Man denke nur an das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) und die Möglichkeiten hier von verschiedenster Seite Einspruch erheben zu können.

Eine neue Halle bietet den Vorteil, das Gebäude optimiert an die Wünsche der Betreiber anzupassen zu können. Die Sanierung eines alten Gebäudes geht immer einher mit Einschränkungen und Unwägbarkeiten. Auch ist der Aspekt der Energieeinsparungen zu berücksichtigen. Auf einer neuen Halle könnte eine PV-Anlage installiert werden (das könnte auf der alten Halle aufgrund der Statik evtl. nicht möglich sein). Hier könnte optimal mit neuester Technik (Dachisolierung / Wärmepumpe etc.) gearbeitet werden, die einen entsprechend geringen Energieverbrauch und niedrige Betriebskosten erlauben.

Der Neubau einer Eissporthalle mag zwar die teuerste Variante sein. Aber wenn es für die nächsten 30-40Jahre darum geht, den Eissport in der Grafschaft zu erhalten, ist diese Variante wahrscheinlich die sinnvollste  – auch hier unter dem Vorbehalt, dass auch eine neue Halle von Anfang an pfleglich behandelt werden muss.

Betrachtet man aber den Umstand, dass der Bau einer neuen Halle aufgrund von möglichen Einsprüchen gegen einen Neubau an diesem Standort nicht ausgeschlossen werden kann, bzw. aufgrund der derzeitigen Gemengelage sogar wahrscheinlich ist, sollte man sich zur Sanierung der Eissporthalle, wenn möglich mit etwas reduzierter Zuschauerzahl, entscheiden. Im Zuge dieser Kernsanierung würde mit Ausnahme der Außenhülle die gesamte Technik erneuert und den heute gültigen Vorschriften und Standards entsprechen. Hierdurch sollte auch eine umfangreiche Reduzierung der Betriebskosten möglich sein. Das mag zwar nicht der optimalste Weg sein, aber es ist der sichere Weg zum Erhalt des Eissports in der Grafschaft. Damit wäre auch dem Bürgerentscheid juristisch einwandfrei entsprochen.

Weitere Infos siehe Redebeitrag der IPG in der Sportausschusssitzung am 01.06.2022: 

220601_Statement zur Eissporthalle