Fachausschuss gegen gymnasialen Zweig an Nordhorner Oberschulen

Mit 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung hat sich der Schulausschuss der Stadt Nordhorn gegen die Einrichtung gymnasialer Zweige an Oberschulen in der Trägerschaft der Stadt Nordhorn ausgesprochen.

Der Wortlaut des Beschlussvorschlages lautet:

„An den Oberschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhorn wird bis auf Weiteres kein gymnasialer Zweig eingerichtet. Anträge von Oberschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhorn auf Einrichtung eines gymnasialen Zweiges werden bis auf Weiteres abgelehnt.“

Bemerkenswert an diesem Abstimmungsergebnis ist, dass von den 12 anwesenden, stimmberechtigten Ausschussmitgliedern diejenigen gegen den Beschlussvorschlag stimmten bzw. sich enthielten, die es betrifft. Nämlich die Lehrer- und Elternvertreter.

Die Ja – Stimmen zu diesem Verwaltungsvorschlag kamen aus der Politik. – Die müssen es ja nun auch wissen. Die wissen es auch wie schon so oft besser als diejenigen, die in den Schulen arbeiten, die in den Schulen lernen oder die Ihre Kinder in die Schulen schicken.

Im Fazit zu dieser Vorlage kommt die Verwaltung zu dem Schluss:

„Angesichts der mit der heutigen Schullandschaft in Nordhorn bereits vorhandenen und gut funktionierenden Durchlässigkeit zum Erwerb aller potenziellen Schulabschlüsse, der zahlreichen zu bewältigenden zusätzlichen Herausforderungen in und an den Oberschulen bei Einrichtung eines gymnasialen Zweigs, der hierzu zu erwartenden abschlägigen Entscheidung des Landkreises und der ungünstigen Prognose zu den Schüler*innenzahlen für einen gymnasialen Zweig erscheint die Einrichtung eines gymnasialen Zweigs an einer oder mehreren Oberschulen in Nordhorn derzeit weder notwendig noch sinnvoll………..

Sollten sich im Zuge der kontinuierlich durchzuführenden Schulentwicklungsplanung neue Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Analyse und Bewertung der Sachlage nahelegen, wird die Verwaltung unaufgefordert dazu berichten.“

Hier entscheiden also nicht diejenige, die vor Ort tätig sind und die Erfahrungen haben, sondern derjenige, der „das Geld“ hat.

Der Träger, in diesem Fall die Stadt Nordhorn, der originär gar nicht für die Oberschulen zuständig ist, entscheidet über die Ausrichtung der Schule, selbst wenn der Schulvorstand, bestehend aus Lehrer- / Eltern- / und Schülervertretern eine andere pädagogische Richtung vorgeben will.

In der vierseitigen Begründung der Verwaltung zu diesem Beschlussvorschlag, indem viel geschrieben steht von ergebnisoffener und kritisch-reflexiven Betrachtungen sowie zielorientierter Gestaltung der Nordhorner Schullandschaft sind die Kriterien für die Ablehnung des gymnasialen Zweiges in zusammengefasster Version:                                                                                                 

Kein Bedarf – Keine Räume – Kein Geld  – Hohe zusätzliche Kosten“.

Das ist eine rein verwaltungstechnische Herangehensweise und Entscheidung, die unseren Kindern nicht gerecht wird.

Das ist keine pädagogische Betrachtung oder Argumentation für einen gymnasialen Zweig an Oberschulen.

Man darf und muss darüber nachdenken, ob die Trägerschaft der Oberschulen nicht, wie in den Verordnungen vorgegeben, vom Landkreis übernommen werden sollte.

Hierdurch würden sich viele positive Synergieeffekte ergeben, die die Nordhorner Verwaltung nicht sieht oder gar nicht erst betrachten will.

Primär käme es zu einer Entlastung der beiden Gymnasien, insbesondere in den unteren Jahrgängen und zu einer Stärkung der Oberschulen, da eine Alternative zum allgemeinen Trend geschaffen würde, sein Kind auf dem Gymnasium anzumelden.

Dieses würde auch den nicht kalkulierbaren Rückläufen vom Gymnasium ab den Klassen 6, 7 und 8 entgegenwirken. Dadurch würden auch weitere notwendige Baumaßnahmen an den Gymnasien in Nordhorn vermieden.

Der gymnasiale Zweig an den Oberschulen würde die Schullandschaft in Nordhorn bereichern.

Das Bildungsangebot würde vielfältiger und die Oberschulen wären attraktiver für Eltern und Schüler.

Eltern und Schüler müssen sich nicht schon nach der Grundschule entscheiden, ob das Kind Abitur machen soll oder nicht.

Dadurch würde der Leistungsdruck von den Kindern genommen. Weniger Frustration wäre die Folge, insbesondere bei denjenigen Schülern, die auf das Gymnasium geschickt wurden und dort völlig überfordert sind.

Sollte das Kind den gymnasialen Zweig der Oberschule nicht schaffen, würde es an der gleichen Schule verbleiben. Das soziale und freundschaftliche Umfeld bliebe erhalten.

Auch würde eine längerfristige Überforderung von leistungsschwächeren Schülern (und eine Unterforderung der leistungsstarken Schüler) vermieden.

Mit all diesen positiven Argumenten ist der gymnasiale Zweig pädagogisch sinnvoll.

Auch das Land Niedersachsen hat erklärt, dass eine Oberschule mit gymnasialem Schulzweig unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.

Auch wird ja keine gymnasiale Oberstufe eingerichtet, sondern der gymnasiale Unterricht von Klasse 5 bis zum Jahrgang 10 wird angeboten.

Nach der 10. Klasse besuchen die Schüler die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium ihrer Wahl. Dadurch haben die Gymnasien durch die Oberschulen mit gymnasialem Schulzweig keine Nachteile, sondern Vorteile, wie sichere Planung und Entlastung in den unteren Jahrgängen.

In Gesprächen mit dem Landkreis zeigte sich der Landkreis gegenüber einem gymnasialen Zweig ergebnisoffen.

Nur von all diesen Argumenten will die Nordhorner Verwaltung und die „großen“ Fraktionen im Nordhorner Stadtrat nichts wissen.

Hier wird wieder einmal nicht über den Tellerrand geschaut und nur auf den begrenzten Horizont „Interessen Stadt Nordhorn“ geblickt.

Die IPG hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und auch das Thema der Trägerschaft der Oberschulen durch den Landkreis thematisiert.

– Wir bleiben dran.