Pressemitteilung
IPG sieht das Gebot der Gleichbehandlung verletzt!

Mit einem Schreiben (vorab als Mail am 23.07.21) hat die Verwaltung die Parteien und Wählergruppen / Einzelbewerber davon in Kenntnis gesetzt, wie die Wahlwerbung für die Kommunalwahl an den Wahlanschlagtafeln der Stadt Nordhorn ab dem 24.07.2021 zu erfolgen hat.

Hier wurden nur an die Parteien, die auch zur letzten Bundestagswahl angetreten waren, feste Plätze für die Kommunalwahl zugewiesen.

Die anderen firmieren unter „Sonstige“…….

Nebenbemerkung: (Die Plakate zur Bundestagswahl dürfen erst nach den Kommunalwahlen, ab dem 13.09.2021 geklebt werden.)

Gegen diesen „Bescheid“ und die Regelung der Wahltafeln, die ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters liegen, hat die IPG am 24.07. schriftlichen Einspruch eingelegt. In dem Schreiben haben wir darauf hingewiesen, dass wir auf der Grundlage der letzten Kommunalwahlen nach der CDU und der SPD als drittstärkste Fraktion eine Position laut der Wahlergebnisse erhalten müssen und die Position unter „Sonstige“ für uns eine Diffamierung darstellt.

Das Gebot der Gleichbehandlung mit den anderen im Rat vertretenen Fraktionen, die genau wie die IPG im Kommunalwahlkampf antreten, sehen wir aufs Gröbste verletzt.

Auf Nachfrage sah Herr Berling keinerlei Veranlassung, die von ihm festgelegte Regelung bzgl. der Plakatierung zu ändern.

Deshalb sahen wir uns gezwungen, bei der Landeswahlleitung in Hannover eine offizielle Beschwerde einzureichen und die rechtlichen Möglichkeiten einer „einstweiligen Anordnung“  durch unseren Anwalt prüfen zu lassen.

Zusammenfassend führen wir nachfolgende Punkte an, die uns in unserer Meinung bestärken:

– Der Bescheid (der formal keiner ist, weil er keine Rechtsmittelbelehrung enthält), stützt sich auf Mutmaßungen
  und Annahmen.
– Ungleichbehandlung der im Rat vertretenen Fraktionen
– Keine rechtliche Bewertung, sondern eine rein organisatorische und pragmatische  – das wird der Angelegenheit
  nicht im Ansatz gerecht.
– Retourkutsche des BM wegen der Hartnäckigkeit der IPG in der letzten Wahlperiode
– Eine durchaus typische Selbstherrlichkeit des BMs, ohne Not eine bislang geübte Praxis aufzugeben, um unter
  dem Deckmantel des „besorgten Stadtoberhauptes“ die IPG zu benachteiligen
– Der BM braucht sich keine Gedanken darüber zu machen, wie die Fraktionen und Parteien mit der Situation
  umgehen oder ihre Plakate kleben, damit  werden sie sicher fertig –  es ist nicht seine Aufgabe.
– Wir haben zunächst Kommunalwahlen abzuhalten und dort fordern wir den BM auf, Gleichbehandlung zu
  gewährleisten.
– Wir sind die IPG –  seit 15 Jahren im Stadtrat – und nicht „Sonstige“ und haben   dieselben Rechte wie die anderen
  Parteien und Fraktionen.

Im Namen der IPG:

Uwe Heiduczek
Vorsitzender der Initiative Pro Grafschaft
Gildehauser Weg 153
48529 Nordhorn
05921/6937
0170 / 8953295
uwe.heiduczek@rat.nordhorn.de

PS: Für ein persönliches Gespräch stehen wir jederzeit zur Verfügung.