Ein Thema, das mit den regen Bautätigkeiten in Nordhorn und den neu entstehenden Wohnsiedlungen einhergeht, ist die entsprechende Bereitstellung von Kindergartenplätzen
und einer optimierten Ausstattung der Grundschulen.
Die IPG ist hier der Meinung, dass alle Schulbezirke besonders hinsichtlich der Kapazitätsgrenzen und räumlichen Auswirkungen untersucht werden müssen, wenn die von der Stadt Nordhorn geplanten Neubaugebiete an den Start gehen und von Familien bewohnt werden, die aller Voraussicht nach mit entsprechendem Nachwuchs in ihre Neubauten einziehen.
Sei es der Wohnpark an der Kanalallee, der laut der derzeitigen Aufteilung der Schulbezirke im Einzugsbereich der GS Blanke liegt, oder das Neubaugebiet Alemannia-Platz im Schulbezirk Südblanke.
Die Auswirkungen der Neubaugebiete auf die Kapazitäten stellen sich allerdings nicht nur für die Grundschulen. – Diese Frage sollte ca. 5 Jahre vorher auch schon für die Krippen und Kitas geklärt sein.
Diese Auswirkungen von Neubaugebieten auf die Grundschullandschaft sehen wir zur Zeit an der Altendorfer Schule.
Um die Raumnot an der Altendorfer Grundschule langfristig zu entzerren, hat die Verwaltung mehrere Varianten ausgearbeitet.
Wenn man den Ausführungen von Herrn Eule in der letzten Schulausschusssitzung zur derzeitigen baulichen Struktur der Oberschule Deegfeld sowie zu den pädagogischen Ansätzen und den Ansprüchen der Grundschüler aufmerksam verfolgt hat, kommt man zu dem Schluss, dass von den fünf Varianten nur eine zielführend ist.
Die IPG sieht hier nur die Erweiterung der Grundschule am Roggenkamp zu einer dreizügigen Grundschule und der Bildung eines neuen erweiterten Schulbezirks Nord als sinnvoll an. Hier geht es vordringlich um das Wohl unserer Grundschulkinder, das mit einer einzügigen Grundschule am Schulzentrum Deegfeld nicht gewährleistet ist.

Digitalisierung der Schulen
Unabhängig vom „Digitalpakt“ und den Ergebnissen der Klausurtagung im Februar sowie einer Förderfähigkeit, sieht die IPG weiterhin die Notwendigkeit, alle Nordhorner Schulen
möglichst schnell an das Glasfasernetz anzuschließen, da nur mit diesem Medium eine notwendige Übertragungsrate in Up- und Download von 1000Mbit/s möglich ist. Hier ist die Verwaltung gefordert, auch einmal unkonventionelle Wege zu gehen, um dieses möglichst schnell zu verwirklichen.
Die Nutzung eigener Endgeräte der Schüler sehen wir als zwingend erforderlich (Bring your own device), da eine dauerhafte Finanzierung über die Schulträger nicht bezahlbar ist.
Weiterhin ist dieses im Digitalpakt so auch nicht vorgesehen. Zudem sind bei vielen Schülern bereits Endgeräte vorhanden. Die Schulen müssen so ausgestattet werden, dass Schüler das schuleigene WLAN nutzen können. Ein Webfilter wie über IServ oder Time for Kids sollte an allen Schulen vorhanden sein.
Die Ausstattung der Schulen über den Digitalpakt, an digitalen Endgeräten, Anzeige- und Interaktionsgeräten, muss individuell nach den Medienkonzepten der Schulen erfolgen. Die WLAN-Infrastruktur sollte in allen Bereichen der Schulen mit beliebigen mobilen Endgeräten nutzbar sein.
Weiterhin sollte eine Anbindung eines pädagogischen Netzwerkes, über einen zentralen Server, mit Unterstützung eines  Administrators für alle Grundschulen erfolgen.

 

Auflösung der Schulbezirke für die Oberschulen und Implementierung eines gymnasialen Schulzweiges
Die IPG sieht in der Auflösung der Schulbezirke für die Oberschulen die Möglichkeit einer Bereicherung der Schullandschaft in Nordhorn durch ein daraus resultierendes breiteres Bildungsangebot.
Mit der Auflösung der Schulbezirke könnten die drei Oberschulen unterschiedliche Profile ausarbeiten und besondere pädagogische Angebote schaffen, die sie voneinander unterscheiden. Eine Möglichkeit der Profilbildung wäre die Schaffung eines gymnasialen Zweiges. Damit würde das Bildungsangebot der Stadt Nordhorn vielfältiger und die Oberschulen für Eltern und Schüler attraktiver. Es käme zu einer Entlastung der Gymnasien
und zu einer Stärkung der Oberschulen. Weiter kann man so individuellen Begabungen und Neigungen der Kinder gerechter werden.
Durch den Wegfall der Schullaufbahnempfehlung seit dem Schuljahr 2017/18 wird zum derzeitigen Trend, ein Kind am Gymnasium anzumelden, eine Alternative geschaffen. Die
Erfahrung vergangener Schulstrukturreformen zeigt, dass es mit dem Wegfall einer Schulform zu einer Veränderung der Übergangsquoten zugunsten der Schulen mit höherem
Bildungsabschluss kommt. Eine Oberschule mit gymnasialem Schulzweig könnte diesem Trend widerstehen, weil sie eine gleichwertige und attraktive Schule wäre.
Durch eine zusätzliche Klasse mit gymnasialem Angebot würde es zu einer Entlastung der Gymnasien, insbesondere in den unteren Jahrgängen, kommen. Es würde auch den nicht kalkulierbaren Rückläufen vom Gymnasium ab Klasse 6/7/8 entgegenwirken.
Diese gymnasiale Klasse böte einen alternativen Bildungsweg für Schüler und Eltern, deren Entscheidung ein Gymnasium zu besuchen, nicht sicher ist. Eltern müssten sich nicht zu früh entscheiden, ob ihr Kind Abitur machen soll oder nicht. Dadurch würde von den Kindern Druck genommen, weniger Frustration wäre die Folge, insbesondere bei denjenigen Schülern, die auf das Gymnasium geschickt werden und dort völlig überfordert sind.
Würde ein Kind den gymnasialen Zweig an der Oberschule nicht schaffen, verbliebe es dennoch an der gleichen Schule. Das soziale und freundschaftliche Umfeld würden erhalten bleiben.
Damit ist der gymnasiale Zweig pädagogisch sinnvoll. Eine längerfristige Überforderung von leistungsschwächeren Schülern am Gymnasium wird vermieden.
Es sind keine zusätzlichen Ressourcen seitens der Stadt für den Aufbau des gymnasialen Zweigs nötig, weder ein weiteres Raumangebot noch eine zusätzliche Ausstattung.
In Gesprächen mit dem Landkreis und mit dem Schulleiter des Gymnasiums Nordhorn zeigte sich der Landkreis ergebnisoffen. Das Gymnasium hat durch die OBS mit gymnasialem Schulzweig keine Nachteile, sondern Vorteile, wie sichere Planung und Entlastung in den unteren Jahrgängen. Weitere Baumaßnahmen könnten hierdurch am Standort des Nordhorner Gymnasiums vermieden werden.
Das Land erklärt, dass eine Oberschule mit gymnasialem Schulzweig unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.
Hier wird keine gymnasiale Oberstufe eingerichtet, sondern der Unterricht wird nach den curricularen Vorgaben des Gymnasiums bis Jahrgang 10 angeboten. Nach der 10. Klasse besuchen die Schüler die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium ihrer Wahl. Die besonders kompetenten Schüler sollen auch bei einer OBS ohne gymnasialen Schulzweig so gefördert werden, dass sie jederzeit die Möglichkeit haben, an das Gymnasium zu wechseln und dort zu bestehen. Also ist es durchaus sinnvoll, gleich einen
gesonderten gymnasialen Zweig anzubieten.

Stadtratsfraktion der IPG
Jutta Bonge
Uwe Heiduczek
Rainer Heckert van Remmerden
Jens Leuftink