„Mann, Mann, Mann!“ – So beginnt der Kommentar von Guntram Dörr. „Es geht nicht nur um Geld – Es geht um Schicksale“ schreibt er in seinem GN-Kommentar vom 02.01.2021.

So prägnant zusammengefasst sieht es auch die IPG!

Hier der Link zum Kommentar in der GN: https://www.gn-online.de/grafschaft/kommentar-es-geht-bei-schuldnerberatung-nicht-nur-um-geld-380279.html

Als weitere Information die Beschlussvorlage aus dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit und die Stellungnahme der IPG:
https://sessionnet.krz.de/grafschaft/bi/vo0050.asp?__kvonr=7246

Stellungnahme der IPG (vorgetragen von Wolfgang Quandt):

Der Landkreis ist verpflichtet, ein Angebot der Schuldnerberatung vorzuhalten und hat diese Beratung im Kreisgebiet bis dato gewährleistet, während die konfessionellen Beratungsstellen (Caritas und Diakonie) für die Beratung in Nordhorn zuständig waren.

Nach vorherigen Sondierungsgesprächen mit der Verwaltung bekundeten die konfessionellen Beratungsstellen mit Antrag vom 11.11.2020 ihr Interesse daran, ab dem 01.01.2021 zusätzlich die Zuständigkeit auch im Kreisgebiet zu übernehmen.

Entsprechend möchte der LK ab 31.12.2020 den Betrieb seiner Schuldnerberatungsstelle einstellen. Es wäre gut gewesen, hier auch im Vorfeld die Politik in die Pläne mit einzubeziehen.

Das ist leider nicht geschehen. Warum eigentlich nicht? Warum diese Eile?

Der Blick auf die Fallzahlen von 2017 -2020 zeigt zwar sinkende Tendenz und prognostiziert für 2020: 55 neue Fälle. Man muss aber kein Prophet sein, um zu erkennen, dass diese 2021 durch steigende Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Insolvenzen auf Grund der Pandemie erkennbar ansteigen werden.

Für uns ist der der Rückzug aus der Schuldnerberatung im Kreisgebiet das falsche Signal. Nach wie vor wäre es wichtig, im Kreisgebiet eine konfessionsunabhängige Beratungsstelle zu haben, denn nicht jeder Bürger der eine Beratung benötigt, nimmt dafür zwingend eine konfessionelle Beratungsstelle in Anspruch.

Wir werden dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.