Am Mittwoch, den 23.06.21 wird einmal wieder über den Verbleib der Portraits der Ehrenbürger im Kulturausschuss beraten.

Der Verwaltungsvorschlag sieht weiterhin vor, die Bilder zur „dauerhaften Aufbewahrung“ in das Kreis- und Kommunalarchiv des Landkreises zu verbringen.

Seit Beginn der Diskussion um die Unterbringung der aus dem Ratssaal abgehängten Ölgemälde der Ehrenbürger der Stadt Nordhorn, hat die Initiative Pro Grafschaft(IPG) die Auffassung vertreten, dass diese Objekte in das Stadtmuseum Nordhorn gehören.

Dort ist der einzig richtige Ort, um den gesamten historischen Sachverhalt wissenschaftlich zu würdigen und einzuordnen. Das Stadtmuseum ist in der Lage, die Art der Präsentation bzw. die Wissensvermittlung zu erarbeiten. Dort ist die inhaltliche Expertise vorhanden.

Dem Vorschlag der Stadtverwaltung, die Portraits der Ehrenbürger dauerhaft zur Aufbewahrung in das Kreis- und Kommunalarchiv zu geben, kann die IPG nicht folgen.

Es geht nicht um die Archivierung der Bilder und den Schutz oder die Sicherstellung von wertvollen Unikaten. Es geht hier vordringlich um die Präsentation von Portraits, die über Jahrzehnte ungeschützt und mehr oder weniger unbeachtet von der Nordhorner Bevölkerung und der Ratspolitik im großen Ratssaal dem täglichen Sonnenlicht und den normalen Umgebungsverhältnissen einer Verwaltung ausgesetzt waren.

Diese nun aus „sicherheitstechnischen“ Gründen wegzuschließen, entspricht nicht unseren Vorstellungen vom adäquaten Umgang mit unserer Vergangenheit und der Aufbereitung der unterschiedlichen Auffassungen zu diesem Thema.

Deshalb kann nur die öffentliche Auseinandersetzung mit diesen Bildern im Nordhorner Stadtmuseum der geeignete Weg sein, die Vergangenheit angemessen aufzuarbeiten.

Die Gemälde im Kreis- und Kommunalarchiv „zu sichern“, hält die IPG nicht für zielführend, da es sich weder um schriftliches Archivgut, noch um Zeichnungen oder Pläne handelt.

Weder dürfen die Bilder vor der Öffentlichkeit, noch die Öffentlichkeit vor den Bildern geschützt werden.