Verkauf des Grundstücks der Eissporthalle

Da schon am Abend nach der Sitzung eine Pressemitteilung auf der Internetseite des Landkreises und auf der Onlineseite der GN aus dem nicht-öffentlichen Teil der Kreistagssitzung zu sehen war, nimmt sich die IPG die Freiheit heraus, ihren Redebeitrag zum TOP N36 – Verkauf des Grundstücks „ Am Sportpark 11“ den interessierten Leser zur Verfügung zu stellen.

Natürlich werden nur die Informationen veröffentlicht, die eh schon durch die GN publiziert worden sind oder die man in der letzten Sportausschusssitzung erfahren konnte.    

Redebeitrag der Initiative Pro Grafschaft zum TOP N36 – Verkauf des Grundstücks „Am Sportpark 11“

Es überrascht mich jedes Mal wieder, wie flott Verwaltung und Politik arbeiten können, wenn sie etwas schnell vom Tisch haben wollen.

Ratzfatz wurde der Abriss der Eissporthalle in die Wege geleitet.

Ratzfatz war ein Interessenbekundungsverfahren beschlossen,

Ratzfatz waren zwei Interessenten gefunden.

Ratzfatz war ein Interessent vergrault.

Ratzfatz werden die baurechtlichen Grundlagen geschaffen.

Ratzfatz liegt eine Beschlussvorlage zum Verkauf des Grundstücks an die übrig gebliebene Investorengruppe vor……….

 

An eine Investorengruppe, die ein Family Entertaiment Center bauen wollen.

An eine Gruppe, die wohl augenscheinlich wissen, wie man eine Halle baut.

An eine Gruppe, die sich schon haben beraten lassen und eine gewisse Vorstellung davon haben, welche Attraktionen sie in die Halle stellen wollen.

An eine Gruppe, die zwar keinen Betreiber für Ihr Entertaiment haben, aber darüber nachdenken evtl. einen Geschäftsführer zu suchen und einzustellen.

An eine Gruppe, die dann demnächst ihre Wochenenden in der Halle verbringen will, um diese am Laufen zu halten.

Die mit 95.000 Besucher im Jahr rechnen. Das sind 260 Besucher pro Tag, wenn die Halle an 365 Tage im Jahr geöffnet wäre.

Unter großem „Hallo“ und Zuspruch der grünen CDU und der SPD zum „Betreiberkonzept“ soll das Grundstück nun für xxx.xxx.xxx € an die Investoren verkauft werden.

Verkauft werden soll ein 10.000 qm großes Grundstück mit einer konkretisierten Bauverpflichtung.                                          Von dem die Investoren nicht einmal die Hälfte konkret bebauen wollen.                   
Was konkret mit dem Rest passiert, steht noch in den Sternen.

Verkauft wird ein voll erschlossenes Grundstück im Nordhorner Sportpark, eingerahmt von einem Feriendorf, einem riesigen Parkplatz und einer hochattraktiven sportlichen Infrastruktur.

Verkauft wird, laut KSB ein Grundstücksjuwel.                           
Verkauft wird das Grundstück zu einem „Spottpreis“ von xxxxxxx €/m².                
Das Flurstück nebenan „Am Seepark“ hat übrigens einen Bodenrichtwert von 110 €/m².

Quasi verschenkt wird ein Grundstück, das laut Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 12.06.1975 folgenden Wert hatte:    
Zitat: „….das Grundstück für die Eissport-Mehrzweckhalle, welches vom Kreis mit 1.690.000DM bewertet wird, wird kostenlos einschließlich der Gebühren von 359.400 DM dem Kreis Grafschaft Bentheim zur Verfügung gestellt.“
Das bezog sich damals auf insgesamt ca. 31.000 m².

Wenn ich das einmal umrechne, war das Teilgrundstück vor 50Jahren schon knapp 570.000DM wert. Das dürften heute locker 700.000 € sein.       
Und es wird für xxx.xxx.xxx € verkauft.       
Für mich ist das Vergeudung öffentlicher Mittel.

Verkauft wird das Grundstück „unter Sanktionen für den Fall der Nichterfüllung“. –  Sanktionen welcher Art?

Verkauft werden soll das Grundstück an einen Vertragspartner, dessen Rechtsform noch nicht bekannt ist.

Das ist, mit Verlaub gesagt, ein Verkauf frei nach dem Motto:

„Ganz schnell weg mit Schaden“.

Die Abrisskosten und die ganzen Gutachter- und Verwaltungskosten haben wir ja raus.

Also schnell weg damit.

Ach so – die IPG wird diese Beschlussvorlage zum Verkauf des Grundstücks natürlich ablehnen!

IPG im Juni 2024