Das „Allerletzte“ zum Kotthook – Der Rat hat entschieden !

Die IPG hat bis zum Schluss gekämpft – und gegen die mehrheitliche Ignoranz im Stadtrat verloren.
Das Ergebnis war nach einer ausgiebigen Bürgerfragestunde mit dem Thema Kotthook und einer langen, abschließenden Debatte zum TOP 9 im Rat so eindeutig wie erwartet.

Für die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 159 „Stadtkern“ stimmten geschlossen die CDU, die SPD und die FDP (mit Ausnahme der Personen, die spontan einen Toilettengang einlegen mussten).

Dagegen stimmten die IPG, die Grünen und die Linken.

Den Redebeitrag der IPG können Sie hier nun einsehen:

Sehr geehrter Vorsitzender, Sehr geehrte Ratsmitglieder-innen!

Ich habe mich schon auf einen abschließenden Schlagabtausch vorbereitet.
Ich hatte allerdings mit etwas mehr Vehemenz gerechnet oder haben Sie ihr ganzes Pulver im Wahlkampf verschossen?Außerdem möchte ich Ihnen doch eine entsprechende Abschiedsvorstellung liefern.
Bei Vorstellung sind wir beim Thema.
Mögliche Synonyme für Vorstellung sind: Ansichten, Sichtweise, Betrachtungsweise, Darstellung, Perspektiven.

Man hat der IPG vorgeworfen, mit Vogelgezwitscher und falschen Perspektiven den Bürger für dumm zu verkaufen. Hören Sie sich eigentlich selber zu, wenn sie solche Sätze raushauen?
Über das Gezwitscher will ich gar keine Worte mehr verlieren. Das ist mir zu dumm. Über unsere Fotomontage aber sehr wohl.

Wissen Sie, warum Architekten Gebäudeperspektiven erstellen?

Früher wurden diese noch von Hand gezeichnet und der Architekt suchte sich die schönsten Blickwinkel aus, um den Bauherrn von seinem Entwurf zu überzeugen. Wenn es dann Ecken und Kanten gab, die noch nicht richtig ausgearbeitet waren, oder das Gebäude noch nicht ganz stimmig war, stand dort im Vordergrund ein Baum…. oder ein Busch oder eine Person.
Eine Perspektive soll Emotionen erzeugen, den Betrachter für das Objekt einnehmen. Seine Ansichten, seine Sichtweise, seine Perspektive ansprechen. Seine Vorstellung visualisieren.
Nichts anderes haben wir mit unserer Darstellung getan. Wir haben unsere Ansichten, unsere Sichtweise, unsere Vorstellungen von diesem Gebäude visualisiert.                                                           

Und wir haben auch darauf hingewiesen, dass dieses nicht maßstäblich ist.

Jetzt werden sie natürlich sagen, dass es in den Unterlagen des Architekten Höhenquoten an der Kornmühle und dem Neubau gibt. Richtig – Aber auch das ist eine manipulative Darstellung.

Wir haben hier eine zierliche Kornmühle die zu 2/3 aus einem konisch zulaufenden Satteldach besteht und einen großen kubischen Baukörper mit annähernd der gleichen Höhe. Was meinen sie wohl, wie diese beiden Körper nebeneinander wirken?

Der geplante Baukörper ist nach unserer Meinung an dieser Stelle einfach zu groß – Dabei bleiben wir.

Das wir mit unserer Meinung hier nicht alleine stehen, zeigen uns Leserbriefe in der GN von interessierten und eloquenten Mitbürgern wie z.Bsp. „ Wem gehört die Stadt“ oder „CDU, SPD und FDP wollen aus Fehlern nicht lernen“ –   Dumm sind die nicht!

Wenn die SPD nun dem Bürger, dem  Wähler, auf der Straße erzählt hat, dass sei ein Privat-Grundstück und der Bauherr kann doch bauen was er möchte, dann ist das eine dreiste Halbwahrheit.

Er kann es eben nicht! 
Er kann es nur, weil die Stadt Nordhorn und der Rat es ihm erlauben.               

Er kann es, weil der Rat der Stadt Nordhorn nur für dieses Rosinenstückchen einen  bestehenden Bebauungsplan so abändert, damit jemand mit sehr viel Geld über den Dächern von Nordhorn residieren kann.

Und Sie haben auf Ihre Wahlplakate „Näher dran“……  geschrieben….           Näher dran an wem ?? 

Das ist alles im Fachausschuss hinreichend besprochen worden!  – Wirklich ? Wo sind denn die zusammenhängenden Visualisierungen mit dem Neubau, der Kornmühle und den denkmalgeschützten Gebäuden? Sie wollen hier doch nicht wirklich das Styropormodellchen heranziehen?

Eine entsprechende 3D Computeranimation ist heute kein Hexenwerk mehr.             

Warum hat man sich gegen eine solche Darstellung gesträubt, bzw. erst gar nicht in Erwägung gezogen?  Das Know-how und die notwendige Zeit sollten doch wohl ausreichend vorhanden gewesen sein.

á propo Know-how: Ganz nebenbei bemerkt, bin ich hier in den Ratsfraktionen wahrscheinlich einer von wenigen, der sich seit mehr als 30 Jahren beruflich mit Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Perspektiven und 3D-Gebäudemodellen und entsprechenden Zeichenprogrammen auseinandersetzt. Also entschuldigen Sie bitte, dass ich die Landwirte, Pädagogen, Kaufmänner und Kauffrauen aus dem SEA schon mal als Laien tituliert habe.

Der Vorteil einer 3D – Visualisierung ist, dass der Betrachter sich den Blickwinkel aussuchen kann und nicht abhängig ist, von der Sichtweise und den Vorstellungen des Erstellers.

Hier hätte man sich einmal unvoreingenommen ein Gesamtbild von der Baumaßnahme und seinem Umfeld machen können. Aber es war ja schon alles im Vorfeld geklärt. Also warum das Ganze noch großartig hinterfragen?

Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie mit Ihrer Entscheidung zur Änderung dieses Bebauungsplanes Fakten schaffen. Fakten für vielleicht die nächsten 100 Jahre wahrscheinlich eher 50 Jahre, bei der heutigen Bauweise. Aber immerhin für einen sehr langen Zeitraum. Und sie opfern hier ohne Not ein letztes, wenn auch verwildertes, Kleinod in der Innenstadt dem Kommerz….. und dem Profitwillen eines Investors.

Für ein Luxusprojekt – Dabei bleiben wir.

Oder wie bezeichnen Sie sonst eine Baumaßnahme 
– in bester Stadtlage,
– direkt an der Vechte,
– mit unverbaubarer Sicht, 
– mit Wohnungen zwischen 95 und 220 m² Wohnfläche, 
– in hochwertiger Anmutung?  

Und ja – es ist richtig. Nicht jeder Standort kann und muss mit preisgünstigen Wohnungen ausgestattet werden. Aber auch nicht jeder Bebauungsplan muss zwingend auf die Bedürfnisse eines Investors zugeschnitten und geändert werden.  

Es ist eine Farce.

Ich habe hier weit über 500 Unterschriften von Personen, die das Bauvorhaben ablehnen.     –  und es tangiert sie nicht.

Sie haben 73 schriftliche Einwendungen vorliegen.    – und die Verwaltung nimmt sie zur Kenntnis, lehnt diese ab oder erklärt sie für nichtig.

Die obere Denkmalschutzbehörde gibt eine Stellungnahme ab, von der Herr Rilke immer noch behauptet, es würde sie gar nicht geben.

Ich zitiere aus der Vorlage, Herrn Juister, Amt für Denkmalpflege Oldenburg:    Äußerungen der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB:    (Seite 34 vom 30.06.2020)

Dennoch ist es mir ein besonderes Anliegen auf einige Umstände der Planung hinzuweisen, die nach Ansicht des Landesamtes für Denkmalpflege in der bisherigen Begründung zu der o. g. Änderung des B-Planes Nr. 159 fehlen.

Der öffentliche Belang „Denkmalschutz“ wird in dem vorliegenden Entwurf im Kap. 9.7 nach hiesiger Auffassung leider nicht im ausreichenden  Maße  berücksichtigt, er wird nicht einmal inhaltlich behandelt, obwohl das Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zu mehreren denkmalgeschützten Gebäuden am Kotthook und an der Kornmühle errichtet werden soll. Grundsätzlich sind nach § 8 Niedersächsisches Denkmal Schutz Gesetz (NDSchG) Gebäude in der Umgebung von Baudenkmalen so zu gestalten, dass keine Beeinträchtigung der Baudenkmale eintritt. 

In einzelnen Aspekten der vorliegenden Planung sehe ich zu erörternde Aspekte im Verhältnis zu dem denkmalgeschützten Gebäudebestand, der hier den gestalterischen Rahmen vorgeben sollte. So beziehen sich die Festsetzung der Gebäudehöhen  im  Wesentlichen  auf  die  vorhandene  Bebauung  am Gerberhook,  nicht  aber  auf  die  für  den  denkmalrechtlichen Umgebungsschutz relevanten Gebäude am Kotthook und der vis-a-vis  des Geländes  befindlichen  Kornmühle  mit  jeweils deutlich  geringeren  Traufhöhen.  Hier  besteht  aus  Sicht  des Landesamtes  für  Denkmalpflege  der  Bedarf,  die  Höhenentwicklung der geplanten Gebäude im Verhältnis zu den denkmalgeschützten Anlagen textlich zu berücksichtigen.

Und die Verwaltung nimmt es wenigstens zur Kenntnis.

Dieser Passus wird übrigens in der Stellungnahme der Stadt Nordhorn Bauordnungsamt  vom 03.05.2021 nicht mehr erwähnt. (Seite 83 von 94 Stand 30.09.2021) 

Auch durch Weglassen kann man Leute für „dumm verkaufen“.

Ich habe die 73 Einwendungen und vor allen die umfangreichen und immer wiederkehrenden Ausführungen der Verwaltung nicht komplett gelesen – Aber der Grundtenor der Einwendungen war….. eine eindeutige Ablehnung der Bürger, die sich zu Wort gemeldet haben.

Und sie wollen nun als scheidender Rat über die Bebauungsplanänderung, als Vertreter auch dieser  Bürger entscheiden. Wir hätten uns gewünscht, dass der neue Rat über diese Vorlage abstimmt. Denn dieser nächste Rat muss in den folgenden 5 Jahren zeigen, wie nah oder wie fern er von den Bürgern agiert und entscheidet.

Wenn wir also heute über diese Vorlage abstimmen, würde ich mir wünschen, dass die CDU und die SPD ihren nicht vorhandenen Fraktionszwang aufheben und ihre Fraktionsmitglieder einmal als gewählte Bürgervertreter und nicht als Parteimitglied, ohne Gruppenzwang, über diese Vorlage abstimmen können.
Die IPG praktiziert dieses Verfahren schon seit Jahren.

Vielen Dank für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit.

Uwe Heiduczek
Fraktionsvorsitzender IPG
Nordhorn, den 21.10.2021