Der ZOB wird nach der Reaktivierung der Bahnlinie und der Nutzung des neuen Bahnhofs nicht mehr im derzeitigen Umfang benötigt. Dieses „Filetgrundstück“ im Stadtzentrum und die angrenzenden Bereiche sollen und müssen zeitnah einer neuen Nutzung zugeführt werden. Bürgermeister Berling möchte hier einen Stadthafen für Boote, insbesondere VVV-Boote und Tretboote bauen. Diese schon in der letzten Neujahrsrede vorgetragene Idee wird aber von einem großen Teil des Stadtrates nicht mitgetragen. Im Laufe der weiteren Diskussion wurde beschlossen, einen ergebnisoffenen (!) Ideenwettbewerb zur Umnutzung des ZOBs auszurufen. An diesem Wettbewerb sollen insgesamt 15 Architektur- und Stadtplanungsbüros teilnehmen. Für diesen Wettbewerb wurden vom Bürgermeister und der Verwaltung Auslobungsunterlagen zusammengestellt, die den Planungsbüros zur Orientierung dienen und die Wünsche des Auftraggebers präzisieren. 

In den Unterlagen, die eine ergebnisoffene (!) Überplanung des Geländes zwischen den beiden Vechtebrücken beschreiben soll, steht zur Ausgangslage und Ziel des Wettbewerbs: „Im Zentrum der Neugestaltung soll eine Aufweitung der Anlegemöglichkeiten für Boote außerhalb des Fließgewässers liegen, um ein Verbleib der Schiffe auch im Winter oder bei Hochwasser in der Innenstadt zu ermöglichen. Dies kann entlang des Ufers mit entsprechender Aufweitung der Vechte und/oder als neuerinnerstädtischer Hafen geplant werden. Dabei sollte die neu anzulegende Wasserflächen so ausgelegt sein, dass sie die beliebten Ausflugsboote des VVV aufnehmen kann und sie ganzjährig als Attraktion im Stadtraum erlebbar macht……Der neu gestaltete Hafenbereich soll mit seinem Umfeld als Ausgangspunkt für die mögliche Umgestaltung bzw. Entwicklung der benachbarten Flächen dienen.“ 

Zur Wettbewerbsaufgabe wird u.a. vermerkt: „Dabei steht das Leitthema Wasserstadt im Vordergrund, z.B. durch die Ansiedlung eines Stadthafens, Gastronomie am Wasser u. a. Die Schaffung eines attraktiven Ortes kann den nordöstlichen Teil der Innenstadt stärken und beleben.“ 

Solch eine richtungsweisende deutliche Festlegung auf eine Anlegestelle und einen Hafen für die Ausflugsboote in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum hat nach Meinung der IPG nichts in einer ergebnisoffenen (!) Auslobung verloren. Hierdurch wird der Fokus der Städteplaner sofort auf einen Stadthafen gelenkt und damit deutlich gesteuert.

Ein wirklich ergebnisoffener (!) Planungswettbewerb sieht anders aus und ist offensichtlich wohl auch nicht gewollt. 

Hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit ist auch die Beratungsfolge der Beschlussvorlage interessant und erwähnenswert :  

Stadtentwicklungsausschuss am 27.05.2019 und – Verwaltungsausschuss am 05.06.2019. 

Eine weitere Diskussion mit allen Mitgliedern des Stadtrates ist offensichtlich nicht vorgesehen. Damit ist eine öffentliche Diskussion über diese Beschlussvorlage nur im Stadtentwicklungsausschuss möglich gewesen. Die Bürger und Bürgerinnen dürfen erst zu den Wettbewerbsergebnissen der 15 Planungsbüros Stellung beziehen, die durch entsprechende Auslobungsparameter schon in die vorgesehene Richtung gezielt gedrängt worden sind.

Transparenz und Bürgernähe sehen anders aus.

Ein solche Vorgehensweise lehnt die Initiative Pro Grafschaft ganz entschieden ab.

Nordhorn, 4. Juni 2019